Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und verpflichtet zahlreiche Betreiber von Websites und Onlineshops zur Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards.
Wer diesen Anforderungen nicht nachkommt, muss mit Sanktionen rechnen – darunter Bußgelder von bis zu 100.000 Euro oder sogar die Abschaltung des Online-Angebots. Für öffentliche Einrichtungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gelten entsprechende Vorgaben gemäß der BITV 2.0 bereits seit längerer Zeit.
Finden Sie jetzt in nur 2 Minuten heraus, ob auch Ihre Website oder Ihr Onlineshop unter das BFSG fällt und barrierefrei gestaltet werden muss.